Die Kanzlei Hücking wurde Anfang 2009 gegründet und wird seither von mir als Einzelanwaltskanzlei in
Köln betrieben; seit Juni 2010 nebenberuflich. Meine anwaltliche Tätigkeit konzentriert
sich auf rechtliche Beratung und Prozessvertretung in den Querschnittsmaterien Gesundheitsrecht
und Seniorenrecht. Die erfolgreiche Prozesstätigkeit steht dabei nicht allein im Vordergrund; der
Weg zum Erfolg liegt häufig darin, Chancen zu erkennen, Alternativen und Perspektiven aufzuzeigen
und Konflikte zu vermeiden. Die frühzeitige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen als
MandantIn spielt dabei eine große Rolle. Im „Gesundheitsrecht“ richtet sich mein Leistungsangebot
an alle selbständigen Leistungserbringer und deren Zusammenschlüsse sowie Einrichtungen und
deren Träger/Betreiber in Gesundheit und Pflege, insbesondere:
• ÄrzteInnen / ZahnärzteInnen • PsychotherapeutenInnen • ErgotherapeutenInnen • LogopädenInnen • PhysiotherapeutenInnen • HeilpraktikerInnen • AlternativmedizinerInnen • Gemeinschaftspraxen • Praxisgemeinschaften | • Amb. Kranken‐ und Pflegedienste • Amb. Hospiz‐ und Palliativpflegedienste • Amb. betreute Haus‐/Wohngemeinschaften • Amb. Pflege‐ und Sozialstationen • Tages‐/Nachtpflegeeinrichtungen • Senioren‐ und Pflegeheime • Palliative Einrichtungen • Hospize • Einrichtungsträger / ‐betreiber |
Im „Seniorenrecht“ richtet sich mein Leistungsangebot an alle Menschen der Generation 55plus.
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