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Rechtsanwaltskosten

Rechtsberatung und Prozessvertretung kosten Geld. Bitte zögern Sie nicht, mich auf den
voraussichtlichen Kostenaufwand anzusprechen. Ein offenes Gespräch über die durch meine
Tätigkeit entstehenden Kosten ist ein erster Schritt zu einem Vertrauensverhältnis zwischen
Rechtsanwalt und Mandant. Dieses ist die Grundlage des Erfolgs zur Durchsetzung Ihrer
Interessen.

 

Erstberatung

Bei einer einmaligen Beratung beläuft sich das Honorar je nach Zeit, Bedeutung und Schwierig-
keit der Angelegenheit im Regelfall auf 80,00 € bis maximal 190,00 € zuzüglich Auslagen und
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Individuelle Vergütungsabsprachen sind bei mir selbstverständlich
jederzeit möglich.

 

Weiterführendes Mandat

Sollten Sie sich aufgrund des Erstberatungsgesprächs entscheiden, mich mit der rechtlichen
Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, wird die weitergehende Beratung und anwaltliche
Tätigkeit nach Gegenstandswerten, Rahmengebühren oder Zeit abgerechnet.
Gerne fertigen ich für Sie eine Kostenrisikoberechnung an.
Abweichend von den Gebühren nach
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) treffe ich mit Ihnen insbesondere im außergerichtlichen
Bereich gegebenenfalls eine Honorarvereinbarung. Der Stundensatz wird gemeinsam unter
Berücksichtigung der Bedeutung und der Schwierigkeit des Falles, des voraussichtlichen Zeitauf-
wandes sowie meines Haftungsrisikos mit Ihnen ausführlich besprochen und vereinbart.
Mein Stundensatz beträgt üblicherweise zwischen 180,00 € und 250,00 € zuzüglich Auslagen und
gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wird die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durch-
setzung Ihrer Rechte übernehmen, soweit sie eine Deckungszusage erteilen kann.

Um beurteilen zu können, ob eine Übernahme der Kosten des Rechtsstreits durch Ihre Versicherung
in Betracht kommt, sollten Sie zur Erstberatung die Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung
mitbringen. Es kann sodann auch direkt geklärt werden, ob Sie eine Selbstbeteilung an den Kosten
vereinbart haben. Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzvereinbarung führe ich dann gerne für Sie.